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   OLG Hamburg, 09.03.1990 - 14 U 190/89   

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https://dejure.org/1990,3949
OLG Hamburg, 09.03.1990 - 14 U 190/89 (https://dejure.org/1990,3949)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.03.1990 - 14 U 190/89 (https://dejure.org/1990,3949)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. März 1990 - 14 U 190/89 (https://dejure.org/1990,3949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Verlust des Versicherungsschutzes; Belehrung des Versicherers; Leistungsfreiheit; Schadenanzeigeformular; Hinzuziehung der Polizei; Leasingnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 33
  • r+s 1990, 362
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18

    Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls; Ersatz anteiliger

    Ein Schaden an einem Leasingfahrzeug stellt aber jedenfalls dann keinen Fremdschaden im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB dar, wenn der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber verschuldensunabhängig für jeden Schaden und insbesondere auch für Zufall haftet (OLG Hamm, VersR 1998, 311; OLG Hamburg, r+s 1990, 362, 363; Gebhardt in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 142 Rn. 72, 94; Klimke, a. a. O., Rn. 26; ebenso wohl BGH, VersR 2013, 175: Dort wird auf den Fremdschaden an einem Straßenbaum, nicht auf den Schaden am Leasingfahrzeug abgestellt.).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der

    Dies beinhaltet nach ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine drucktechnische Hervorhebung, aufgrund deren die Belehrung vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (OLG Köln, RuS 2001, 121; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 476; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 544; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

    Die Rechtsprechung fordert hierzu zusätzlich einen äußerlich auffallenden Hinweis (BGHZ 48, 9) oder einen in einer nicht zu übersehenden Weise gegebenen Hinweis (vgl. BGH NJW 1969, 607; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
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